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Finanzierung

Ungeachtet der weltweiten fachlichen Anerkennung der Waldorfschulen und der verfassungsrechtlichen Gleichstellung der Schulen in freier Trägerschaft mit den staatlichen Schulen bedarf es dauernder Bemühungen auf politischem und administrativem Felde, dass diesem Umstand bei der Schulaufsicht und Finanzierung der Schulen entsprochen wird. Die Waldorfschulen in Deutschland erhalten staatliche Zuschüsse, die aber die Betriebskosten nur zum Teil decken.

 

Merkblatt zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der
Freien Waldorfschule Münster e.V.
 

Warum werden Elterneigenleistungen erhoben?

Die Finanzierung der Waldorfschulen regelt sich in NRW nach dem Ersatzschulfinanzierungsgesetz (§ 6 EFG). Danach werden der Freien Waldorfschule Münster nur 87 % der laufenden anerkannten Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) vom Land erstattet, daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass die restlichen 13 % als Zuwedungen von den Eltern aufzubringen sind. Da nicht alle an Waldorfschulen anfallenden Aufwendungen zuschussfähig sind (Eurythmie, Gartenbau usw.), müssen sogar nahezu 25% des Gesamtetats der Schule aufgebracht werden. Hinzu kommen die Aufwendungen für regelmäßige Reparaturen, Wartung und Pflege des Gebäudes sowie des Schulgeländes, die nur zum Teil refinanziert werden. Deshalb bittet die Schule die Eltern um eine finanzielle Zuwendung zur Eigenleistung.

Wie wird die Höhe der Zuwendung festgelegt?

Grundsätzlich entscheidet das Aufnahmeteam (Pädagogen, Schulärztin) über die Schulaufnahme eines Kindes in die Freie Waldorfschule Münster. Erst nach dieser Entscheidung erfolgt das vertrauliche Finanzgespräch mit den Eltern. Ziel des Finanzgesprächs ist, die Höhe der Zuwendung fest zu vereinbaren, welche den finanziellen Möglichkeiten der Eltern (Selbsteinschätzung) und den schulischen Erfordernissen entspricht. 

 

Um die finanzielle Basis für die Klassen zu schaffen, ist es notwendig, dass alle Eltern sich ihren Möglichkeiten gemäß an der Finanzierung beteiligen und hierbei das Interesse der Schulgemeinschaft (Solidargemeinschaft) bedenken. Wir wollen allen Kindern, die unsere Schule besuchen wollen, die Möglichkeit geben, zu uns zu kommen.

Warum gibt es einen Finanzkreis an unserer Schule?

Der Finanzkreis setzt sich aus je einem gewählten Elternteil aus allen Klassenstufen zusammen. Nach der Aufnahme des Kindes an unserer Schule tritt der Finanzkreis an die Eltern heran, um in einem vertraulichen Gespräch die finanzielle Eigenleistung pro Familie festzulegen. Dabei berücksichtigt er etwaige besondere familiäre Begebenheiten. Auf Grund von möglichen Veränderungen kann der Finanzkreis zu einem erneuten Finanzgespräch im Laufe der Schulzeit einladen.
 

Die Verwaltung der Elterneigenleistungen übernimmt der Förderverein.

 

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Leitung des Fördervereinsbüros

 

Julia Bömer

 

Telefonisch:

Telefon: 0251-870050